Stadt Neu-Isenburg
Förderung von Photovoltaikanlagen
Seit 2004 fördert die Stadt Neu-Isenburg den Erwerb einer Photovoltaikanlagen.
Bürger, Vereine sowie kleine bis mittlere Unternehmen und Freiberufler in Neu-Isenburg können problemlos einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen. Ziel der Förderung ist es, den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Neu-Isenburg zu unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von CO2 Emissionen zu leisten.
Vorteile einer Solarförderung der Stadt Neu-Isenburg
Geringere Investitionskosten
Günstigere Photovoltaikanlagen
Zukunftssicher
Schnellere Amortisation
Anforderungen
Gefördert werden neue Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb nachdem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) in der jeweils gültigen Fassung für bestehende und/oder neu zu errichtende Wohngebäude oder Vereinsräume im Stadtgebiet von Neu-Isenburg und der zugehörigen Ortsteile.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen innerhalb des Stadtgebietes von Neu-Isenburg und seiner Ortsteile sind und nicht gewerbsmäßig mit der Erzeugung von Solarenergiebeschäftigt sind. Mieter benötigen das Einverständnis des Vermieters zur Durchführung der Maßnahme. Antragsberechtigt sind auch natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer von Wohngebäuden oder von Vereinsräumen innerhalb des Stadtgebietes von Neu-Isenburg und seiner Ortsteile, die eine Anlage zur Erzeugung von Solarenergie (Photovoltaik-Anlage) an/auf ihrem Eigentum nutzen und/oder pachten, ohne Eigentümer dieser Anlage zu sein oder zu werden. Ausgeschlossen sind juristische Personen des privaten Rechts, die sich ganz oder teilweise im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden.
Die Anträge auf Förderung müssen vor Baubeginn der Anlage bei der Stadt Neu-Isenburg gestellt bzw. eingereicht werden. Als Baubeginn gilt der Zeitpunkt, an dem die erste Anlagenkomponente durch einen Fachunternehmer fest eingebaut worden ist. Haushaltsmittel müssen im Antragsjahr noch ausreichend zur Verfügung stehen. Voraussetzung für die Förderung ist die Installation der Photovoltaik-Anlage durch ein Fachunternehmen.
Höhe der Förderung der Stadt Neu-Isenburg
Maximaler Förderbetrag: 1.250€
Photovoltaikanlage
Förderbetrag
Info:
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Solarförderung von der Stadt Neu-Isenburg
PV für Hauseigentümer lohnt sich
Für Hauseigentümer lohnt sich der Einbau einer neuen Photovoltaik-Anlage, um unabhängig vom öffentlichen Stromnetz zu werden.
Die Vorteile von Solarstrom sind vielfältig. Sie produzieren kostengünstig Ihren eigenen Strom und verwenden diesen selbst. Somit verringert sich der Anteil des Stroms, den Sie normalerweise bei Ihrem Stromlieferanten kaufen würden und senkt automatisch Ihre Stromabrechnung am Anfang des Jahres.
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Photovoltaikförderung der Stadt Neu-Isenburg
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Mo.-Fr. von 7:00 – 17:00
info@sunprofit.de
(06257) 9 36 89 30
Solarförderung für die Stadt Neu-Isenburg und Stadtteile:
Kernstadt, Zeppelinheim, Gravenbruch